Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich 

Die folgenden Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den Teilnehmern an dem Event “cheers in 10″ und dem Veranstalter (Daniel Klusmann).
Mit dem Kauf eines Teilnehmerheftes erkennt der Teilnehmer die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen vollständig und ausnahmslos an

 

§ 2 Zutritt zum Event

Jeder der das 18. Lebensjahr vollendet hat darf an dem Event teilnehmen.
Der Erwerb des Teilnehmerheftes berechtigt zum Zutritt zu dem Event
Die am Start ausgehändigten Armbänder und Diplome berechtigen am Veranstaltungsabend zum Verzehr der angebotenen Getränkespecials in den teilnehmenden Locations.

 

 

§ 3 Regeln

Es gelten zusätzlich die auf dem Teilnehmerheft vermerkten Regeln für die komplette Dauer des Events.

 

§ 4 Rückkauf und Umtausch

Der Rückkauf bzw. Umtausch bereits erworbener Teilnehmerhefte ist ausgeschlossen.

 

§ 5 Zutritt zu den Locations

Der Eintritt zu den teilnehmenden Locations ist frei.
Sofern nicht anders vermerkt, fällt in keiner Location ein Mindestverzehr an.
Die teilnehmenden Locations können aufgrund von zu hohem Alkoholkonsum den Ausschank von Alkohol etc. im Einzelfall verweigern.
Das Hausrecht übt der jeweilige Gastronom aus.

 

 

§ 6 Presse und Fotos

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos von Ihnen gemacht werden.
Es ist dem Veranstalter gestattet die, während des Events “cheers in 10″, gemachten Fotos in lokalen Zeitungen und auf den Internetpräsenzen des Veranstalters zu veröffentlichen.
Es ist dem Veranstalter gestattet, einzelne Bilder zu Werbe- und Marketingzwecken zu verwenden.
Zwecks Löschung einzelner Fotos von den Internetpräsenzen des Veranstalters, ist dieser direkt zu kontaktieren.

§ 7 Haftungsausschuss

Für Waren und Dienstleistungen die von Dritten (w.z.B. den Locations) erbracht werden schließt der Veranstalter die Haftung aus.
Bei etwaigen Haftungsansprüchen hat sich der Teilnehmer direkt an den Dritten zu wenden.
Für den Fall das Schäden durch Missachtung der Regeln oder unerlaubte Handlung, während dem Event „cheers in 10“ entstanden sind, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist Osnabrück.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich in diesem Fall bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.